Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.06.1983

Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1983 - 2 StR 78/83   

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https://dejure.org/1983,1376
BGH, 15.04.1983 - 2 StR 78/83 (https://dejure.org/1983,1376)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1983 - 2 StR 78/83 (https://dejure.org/1983,1376)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1983 - 2 StR 78/83 (https://dejure.org/1983,1376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachverständiger - Verminderung der Schuldfähigketi - Tatrichter - Abweichende Auffassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 261

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 377
  • StV 1983, 404
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgesprochen, daß bei Blutalkoholwerten von 2 o/oo an aufwärts erheblich verminderte Schuldfähigkeit "in Betracht zu ziehen" sei (NStZ 1984, 408 ; VRS 69, 432, 433; Beschl. vom 15. April 1983 - 2 StR 78/83).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 575/05

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Affekttat und vermeintlicher Affektabbau

    Außerdem muss er die Ausführungen des Sachverständigen in nachprüfbarer Weise im Urteil wiedergeben, sich mit ihnen auseinandersetzen und seine abweichende Meinung begründen (vgl. BGH NStZ 1983, 377; 1994, 503; 2000, 550 f.).
  • OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 836/01

    Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, Abweichen von der Ansicht eines

    Setzt sich nämlich das Gericht mit seiner Beweiswürdigung in Widerspruch zu der Ansicht des Sachverständigen, dann muss es die Gegengründe des Sachverständigen ausführlich erörtern und mit eigenen Gründen so widerlegen, dass ersichtlich wird, dass es das von ihm beanspruchte bessere Sachwissen auf dem zur Erörterung stehenden Teilbereich des fremden Wissensgebietes zu Recht für sich in Anspruch nimmt (vgl. BGH NStZ 1983, 377; LR-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 91; KK-Engelhardt, StPO, 4. Aufl., § 261 Rdnr. 33, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 235/95

    Zeuge - Wechselnde Angaben - Tatrichter - Unglaubwürdigkeit -

    Die weiteren Darlegungen der Sachverständigen sind im Urteil ebensowenig mitgeteilt worden wie die Auffassung des Gerichts hierzu (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 637; BGH NStZ 1983, 377; 1985, 421; 1994, 503, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 4 und § 261 Sachverständiger 1; BGH StV 1993, 234).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.1994 - 5 Ss OWi 122/94

    Was darf nur der Stukkateur?

    Er muß insbesondere deutlich machen, daß er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt und daß seine eigene Sachkunde überwiegt (BGHSt 12, 18, 20 = NJW 1958, 1596, BGH NStZ 1983, 377 ).".
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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83   

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https://dejure.org/1983,1768
BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83 (https://dejure.org/1983,1768)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1983 - 1 StR 82/83 (https://dejure.org/1983,1768)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83 (https://dejure.org/1983,1768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Rüge der Nichtbeachtung einer Hinweispflicht des Gerichts - Würdigung einer Zeugenaussage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 569
  • StV 1983, 404
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83
    Das kann das neue Recht in der Regel nur dann sein, wenn sich das Tatgericht bei der Strafzumessung nicht am Höchstmaß, sondern an dem sich aus § 31 BtmG nF in Verbindung mit § 49 Abs. 2 StGB ergebenden Mindestmaß der angedrohten Strafe orientiert (BGH, Urteil vom 22.3.1983 - 1 StR 820/82).
  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82

    Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur

    Auszug aus BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83
    Anzuwenden ist sodann das Recht, das im konkreten Fall mit seinen Besonderheiten die mildeste Beurteilung zuläßt (BGH NStZ 83, 80).
  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83
    Bei diesem Verfahrensgang mußte die Angeklagte gemäß § 265 Abs. 1 StPO darauf hingewiesen werden, sie könne auch als alleinige Täterin verurteilt werden (vgl. BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; RGSt 22, 367; RG GoldtA 43, 393, 394).
  • BGH, 07.09.1977 - 3 StR 299/77

    Revisionserfolg wegen Formfehler des Gerichts - Unterlassen auf den Hinweis der

    Auszug aus BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83
    Bei diesem Verfahrensgang mußte die Angeklagte gemäß § 265 Abs. 1 StPO darauf hingewiesen werden, sie könne auch als alleinige Täterin verurteilt werden (vgl. BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; RGSt 22, 367; RG GoldtA 43, 393, 394).
  • BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83
    Erforderlich und genügend ist daher jeder Hinweis, der seiner Aufgabe gerecht wird (BGH, Urt. vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - bei Dallinger MDR 1975, 545).
  • RG, 16.02.1892 - 139/92

    Ist der Angeklagte gemäß §. 264 Abs. 1 St.P.O. auf die Veränderung des

    Auszug aus BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83
    Bei diesem Verfahrensgang mußte die Angeklagte gemäß § 265 Abs. 1 StPO darauf hingewiesen werden, sie könne auch als alleinige Täterin verurteilt werden (vgl. BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; RGSt 22, 367; RG GoldtA 43, 393, 394).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Aufgrund des Umstandes, daß die bislang als Mittäterin angesehene Mitangeklagte in den genannten Einzelfällen darauf hingewiesen wurde, es komme ihre Bestrafung als Gehilfin statt als Mittäterin in Betracht, ergab sich in ausreichend deutlicher Weise für den durch zwei Verteidiger beratenen Angeklagten, daß er dann auch mit einer Verurteilung als Alleintäter rechnen mußte (vgl. BGH NStZ 1983, 569).
  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

    Bei dieser Fallgestaltung ergibt sich die Notwendigkeit des Hinweises daraus, daß als Mittäter auch verurteilt werden kann, wer nicht alle tatbestandsmäßigen Handlungen ausgeführt hat, während Alleintäter nur sein kann, wer selbst den Tatbestand voll verwirklicht hat (vgl. BGH StV 1983, 404; 1983, 403; 1984, 368).

    Zwar genügt jeder Hinweis den Anforderungen des § 265 Abs. 1 StPO, der den Angeklagten und seinen Verteidiger in die Lage versetzt, die Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (BGH, Urteil vom 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83 - in StV 1983, 404 insoweit nicht abgedruckt).

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit der Anordnung einer Unterbringung

    Da eine die rechtlichen Grenzen des Hauptverfahrens bestimmende und dieses Verfahren gestaltende Prozeßhandlung vorliegt, die den Grundsatz des rechtlichen Gehörs sichern soll, muß dieser Hinweis, wenn er nicht bereits sachgerecht vorher erfolgt ist (z.B. in der Anklage, im Eröffnungs- oder Verweisungsbeschluß), durch eine Erklärung des erkennenden Gerichts erfolgen (vgl. BGHSt 22, 29 f; BGH NJW 1964, 459; BGH, Urt. v. 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83; v. 8. März 1988 - 1 StR 14/88).
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90

    Rechtmäßigkeit des Wechsels von Mittäterschaft auf Alleintäterschaft

    Im Falle des Wechsels von Mittäterschaft auf Alleintäterschaft folgt die Notwendigkeit eines solchen Hinweises daraus, daß als Mittäter auch verurteilt werden kann, wer nicht alle tatbestandsmäßigen Handlungen ausgeführt hat, während Alleintäter nur sein kann, wer selbst den Tatbestand voll verwirklicht (Senatsurteil vom 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83 -, veröffentlicht in NStZ 1983 S. 569).
  • BGH, 11.06.1985 - 1 StR 828/84

    Anforderungen an die Herstellung von Öffentlichkeit bei der Schöffenauslosung -

    Das Landgericht ist von einem bis auf das gesetzliche Mindestmaß reduzierten Strafrahmen ausgegangen (UA S. 199) und hat eine nicht an der Obergrenze, sondern an der unteren Grenze des Strafrahmens orientierte Strafe verhängt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83 -).
  • BGH, 22.01.1996 - 4 StR 45/96
    Die vom Generalbundesanwalt unter I.4.a) behandelte Verfahrensrüge ist jedenfalls unbegründet, da in Anbetracht des - von der Revision nicht mitgeteilten - Hinweises an den Mitangeklagten Ha. sich ein weiterer Hinweis gem. § 265 Abs. 1 StPO erübrigte (vgl. BGH NStZ 1983, 569 ).
  • BGH, 08.04.1986 - 5 StR 11/86

    Verurteilung als Alleintäter ohne Hinweis auf die Veränderung eines rechtlichen

    Das verstößt gegen § 265 Abs. 1 StPO (BGHSt 11, 18, 19; BGH Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; BGH NStZ 1983 S. 569).
  • BGH, 21.11.1983 - 3 StR 368/83

    Revision aufgrund fehlenden Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen

    Ein solcher Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO war jedoch beim Übergang vom Vorwurf der Mittäterschaft auf den Vorwurf der Alleintäterschaft geboten (vgl. BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; BGH, Urteil vom 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83).
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